Kommentare: 1
  • #1

    Ursula Lübchow (Donnerstag, 29 August 2024 11:37)

    Hallo Vorstand,

    ich möchte gern, dass mein Sohn Linus eigenständig in seiner Freizeit Kajak fahren kann.
    Ich habe mir gerade nochmals die Satzung des Vereins angeschaut und gemäß §4c kann er, mein Einverständnis ist vorhanden, die Boote und Sportgeräte folglich nutzen. Mit Blick auf die Satzung ist das ja unproblematisch. Widersprüchlich in dem Punkt ist dann die Bootshausordnung. Daher bitte ich um seine Benennung durch den Vorstand gemäß 6ten Anstrich des unter 1.
    Ich sehe ihn als ausreichend verantwortungsbewusst.
    Vielen Dank
    Viele Grüße
    Ursula Lübchow